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Was bedeutet Blitzlöschung im Handelsregister?

Antwort

Blitzlöschung der GmbH im Handelsregister?

Blitzlöschung im Handelsregister ist eine Erfindung gewerblicher Firmenbestatter. Unter Blitzlöschung wird dabei verstanden, den insolventen Rechtsträger durch "Abweisung mangels Masse" wegen Vermögenslösigkeit löschen zu lassen. Dem alten Geschäftsführer wird dadurch eine"saubere und schnelle" Firmenabwicklung vorgegaukelt.

In der Regel werden Gläubiger über das Registergericht eine Nachtragsliquidation durchsetzen. Zum Liquidator wird der alte Geschäftsführer oder ein durch das Registergericht Beauftragter bestellt.

Durch die Abweisung mangels Masse werden alle Unterlagen an die zuständige Staatsanwaltschaft übersandt, welche bei ausreichenden Verdachtsmomenten (Quote: 80%) ein Strafverfahren einleiten wird.

Die Blitzlöschung als Lösung ist letztendlich eine Boomerang-Lösung.

Wir zeigen Ihnen gern seriöse und legale Alternativen auf, welche letzendlich zum selben Ergebnis führen - ohne dem Risiko eines Strafverfahrens ausgesetzt zu sein - auf!

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