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Ich habe von einer GmbH-Insolvenz im Ausland gehört, geht das?

Antwort

An einer Firmeninsolvenz im Ausland sind strenge Voraussetzungen geknüpft. Auch die freie Sitzverlegung der GmbH nach MoMiG im europäischen Ausland ändert daran grundlegend nicht viel. Der Gesetzgeber setzte lediglich die mannigfache Rechtssprechung verschiedener europäischer Gerichte um. Die Firmeninsolvenz im Ausland ist eine durchaus interessante Alternative, kommt allerdings empirisch nur für wenige deutsche GmbH's in Betracht.

Dienstleister, die Ihnen etwas anderes glaubhaft machen wollen, handeln schlichtweg aus Unkenntnis oder Bauernfängerei heraus. Die Anwendung geltenden Rechts ist immer mit den substanziellen Verhältnissen in Einklang zu bringen. Die Plausibilität, dass die Firmeninsolvenz einer GmbH mit 3 Mitarbeitern im Ausland durchgeführt wird, ist nicht gegeben, insbesondere wenn die GmbH ihre Gewinnschöpfung im Geltungsbereich des GG der Bundesrepublik erfährt. Anrüchige Sitzverlegungen ins Ausland provozieren eher noch Fremd-Insolvenzanträge und Strafanzeigen der Gläubiger. Der Firmeninsolvenz im Ausland geht eine individuelle Planung und Sitzverlegung voraus!

Wir beraten Sie gern!

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