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Treuhand GmbH - Treuhänder und TreugeberserviceTreuhandservice - diskrete Geschäftstätigkeit und Entfaltung durch den Einsatz Dritter

Der Einsatz eines Treuhänder ist sinnvoll, wenn man bei Geschäften gegenüber

  • Mitbewerbern
  • Ämtern
  • Behörden

nicht in Erscheinung treten will.

Diskretion und absolute Vertraulichkeit sind die Grundprinzipien einer Treuhandschaft. Treuhanddienste werden in Deutschland und der gesamten EU immer beliebter. Dies dürfte insbesondere dr letzten Novellierung des GmbHG geschuldet sein (MoMiG). Die Versagungsgründe für das Amt des Geschäftsführers einer GmbH wurden durch MoMiG erheblich ausgeweitet. Das Prinzip der Treuhandschaft hat in den USA und vielen weiteren Länder des amerikanischen Kontinents eine lange Tradition.

 

Was sind Treuhanddienste?

Unsere Treuhanddienste:
  • diskrete Gesellschaftsgründung im In- und Ausland
  • Treuhänderische Ausübung (und Personalbesetzung von Gesellschaften im In- und Ausland)
  • Personalstellung für Organe der Gesellschaft (als Geschäftsführer, Director, Präsident, Shareholder, Gesellschafter, Aufsichtsrat, Sekretär usw.  im In- und Ausland)
  • diskrete Beteiligungs- und Firmenübernahme
  • treuhänderische Übernahme von Geschäftsanteilen und Aktienkapital mittels einer Kapitalgesellschaft oder durch natürlichen Treuhänder
  • Erwerb von Immobilien, Rechten, Fahrzeugen, Betriebsmitteln, Waren und Dienstleistungen
  • diskrete Teilname an gerichtlichen und privaten Versteigerungen
  • Personalstellung für Geschäftsabwicklungen aller Art, mit deutschen und internationalen Treuhandpersonal,

Treuhänder sind natürliche oder auch juristischen Personen, die im Auftrag eines Dritten - dem Treugeber - tätig werden. Insbesondere werden Geschäfte besorgt und abgewickelt, also Rechte für den Treugeber verwaltet oder ausübt. Art, Umfang und Dauer der Treuhandschaft werden in einem notariellen Treuhandvertrag zwischen den Parteien vereinbart. Andere Sicherungsvarianten sind ebenfalls möglich.

Darüber hinaus bieten wir Ihnen viele weitere zusätzliche Treuhanddienste zu fast allen Anwendungsgebieten an. Zusätzlich führt der Einsatz des richtigen Treuhänders zu einer Verbesserung des Bonitätsindexes bei Wirtschaftsauskunfteien und zu einer besseren Aussenwahrnehmung des Unternehmens durch die Vergrösserung der Führungsebene. Alle von uns durchgeführten Treuhandschaften unterliegen dem Weisungsrecht des Auftraggebers - Treugebers.


Treuhandvertrag

Alle auszuführenden Tätigkeiten selbst werden in einem Treuhandvertrag geregelt. Dem Mandanten können zusätzlich Vollmachten ausgestellt werden, so dass er auch selbst für und neben dem Treuhänder handeln können. Der tatsächlich „wirtschaftlich Berechtigte“ (Treugeber) wird aufgrund unserer Treuhanddienste nicht bekannt. Es wird dadurch möglich, dass man eine Gesellschaft mit allen notariellen Urkunden bequem führen kann. Als Treuhänder können, je nach Anwendungsgebiet, natürliche und juristische Personen unterschiedlicher Nationalität  eingesetzt werden.

Ziel ist es, dass die Namen des tatsächlich Beteiligten Dritten nicht ersichtlich sind, gerade wenn Ämter, Dritte oder Mitbewerber unseren Mandanten das Leben schwer machen. Die viel zitierte Ex-Gattin ist nur eines von vielen Beispielen. Zu beachten bleibt allerdings, dass Übergänge auf Treuhandverhältnisse wasserdicht und juristisch ausgearbeitet erfolgen. Nicht selten wird, wenn die Darstellung der Vermögensverhältnisse nicht professionell erfolgte, der Ist-Zustand durch Gläubiger angefochten. Wir verpflichten uns für alle ausgeführten Treuhandschaften zum absoluten Stillschweigen. Eine Entbindung dessen, kann nur - und ausschliesslich - durch den Treugeber erfolgen.

Der Treuhandvertrag:

Sämtliche Regelungen im Leistungsverkehr zwischen Mandant (Treugeber) und dem Treuhänder werden genau in einem Treuhandvertrag geregelt, insbesondere die Rechte, Pflichten, Aufgaben und die Beendigung der Vertragsbeziehungen zwischen den Parteien. Bei der Abfassung des Vertrages werden wir auf die spezifischen Bedürfnisse und Erfordernisse des Mandanten eingehen. Wichtige Punkte sind rechtliche, steuerliche und haftungsspezifische Aspekte im Vertrag.

Dabei ist beispielsweise festzulegen, ob der Treuhandvertrag dem deutschen Finanzamt offengelegt werden soll oder nicht. Weiterhin sind Übertragungsnebenkosten des Treugutes zu beachten, beispielsweise der Anfall von Schenkungssteuer etc. beim Treuhänder, wenn der Vertrag nicht offengelegt wird.  Treuhandverträge müssen keine notarielle Form haben, dennoch ist die notarielle Form zu empfehlen, insbesondere dann, wenn die Treuhandverträge vom deutschen Finanzamt anerkannt werden sollen und Grundstücke oder grundstücksgleiche Rechte übertragen werden.