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Prüfungstermin im Insolvenzverfahren

IV. Prüfungstermin im Insolvenzverfahren

Ist im Berichtstermin die Liquidation des Unternehmens beschlossen, wird allen Gläubigern der Schuldnerin bis zu einer festgesetzten Frist - den Prüfungstermin - die Möglichkeit gegeben, Ansprüche gegen die Insolvenzmasse geltend zu machen. Der Insolvenzverwalter überträgt die Ansprüche der Insolvenzgläubiger in eine Forderungstabelle. Firtsablauf ist hier der vom Gericht festgesetzte Prüfungstermin.

Kommt es zu einer verspäteten Anmeldung der Forderungen, so wird das Insolvenzgericht auf Kosten des Gläubigers einen besonderen Prüfungstermin bestimmen.

Die angemeldeten Insolvenzforderungen werden im Prüfungstermin von der Gläubigerversammlung, dem Schuldner und dem Insolvenzverwalter geprüft. Wird eine angemeldete Forderung bestritten, so kann der Forderungsinhaber das Bestehen der Forderung im Klageverfahren feststellen lassen.

Alle nicht bestrittenen oder durch ein Urteil titulierten Forderungen werden vom Insolvenzverwalter in die Forderungstabelle aufgenommen und dort festgestellt. Ihre Inhaber sind somit berechtigt sich an der Insolvenzmasse zu befriedigen.

 

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