III. Insolvenzverfahren und BerichtsterminDas Insolvenzgericht setzt im Eröffnungsbeschluss den sogenannten Berichtstermin fest. In diesem muss der Insolvenzverwalter dem Gericht Auskunft über den Zustand des Unternehmens geben und seine Einschätzung darüber ablegen, ob eine Fortführung des Unternehmen sinnvoll erscheint oder eine Liquidation angemessen ist. Die Einschätzung ist nicht selten an den zu erwartenden Honorareinnahmen des Insolvenzverwalters gebunden Bis zum Berichtstermin hat der Insolvenzverwalter die Gläubigerversammlung einzuberufen. Diese Gläubigerversammlung ist das oberste Selbstverwaltungsorgan im Insolvenzverfahren. In der Gläubigerversammlung können alle Gläubiger der Schuldnerin Mitglied werden. Die Gläubigerversammlung entscheidet ebenfalls über die Liquidation oder Fortführung des Unternehmens. Die Entscheidung selbst wird im Berichtstermin gefällt. Beschliesst die Gläubigerversammlung, dass das Unternehmen saniert werden soll, so hat der Insolvenzverwalter einen Sanierungsplan nach §229 InsO aufzustellen, welcher auf die Reaktivierung der Ertragskraft der Schuldnerin ausgerichtet ist. Die Überschüsse werden für die Befriedigung der Gläubiger verwendet. Beschließt die Gläubigerversammlung dass das Unternehmen ganz oder teilweise liquidiert werden soll, so hat der Insolvenzverwalter unverzüglich das zur Masse (§35 InsO) gehörende Vermögen zu verwerten. Die Liquidation in der Insolvenz kann mitunder Jahre andauern. Aus dem Verwertungserlös wird der Insolvenzverwalter seine Kosten decken. |
Rückruf anfordern!
- Probleme & Fragen?
-
Welche Lösung benötigen Sie?
0351- 2736986

oder diskreten Rückruf anfordern!
- GmbH Insolvenz?
-
Ihre GmbH ist insolvent?
Unsere Leistungen - Ihre Möglichkeiten:
Nutzen Sie unsere Erstberatung!
- GmbH Insolvenzantrag?
-
Sie möchten Insolvenzantrag stellen?
Folgende Risiken sollten beachtet werden. Wir beraten Sie gern!
- GmbH Liquidation?
-
Sie möchten Ihre GmbH liquidieren?
Wir führen für Sie das Liquidationsverfahren durch - Wie?
- Übernahme Geschäftsanteile
- Bestellung Liquidator
- ggf. Sitzverlegung
- Liquidationsbilanz
- Liquidationsabwicklung
(auch bei insolventen Rechtsträgern)
- GmbH Verkauf?
-
drohende GmbH-Insolvenz abwenden?
folgende Möglichkeiten stellen wir Ihnen zur Verfügung:
- Übernahme
- GF-Wechsel
- Sanierungsplan
- Überschuldungsbilanz
- Fortführungsprognose

