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| Unternehmen in der Krise | Sanierungsnehmer | |
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die übertragende Sanierung der GmbH in Insolvenzreife bzw. im Insolvenzverfahren
rentable Unternehmensbreiche werden analysiert und die für eine Fortführung benötigten Kapazitäten ermittelt |
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Käufer / Investor - in der Regel aus dem Kreis der Gesellschafter - ggf. treuhänderische Übernahmeggf. Neugründung oder Mantelaktivierung |
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Maschinen, Lizenzen, Patente ggf. Personal und sonst. werden an die neue Gesellschaft übertragen |
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Das Anlagevermögen wurde verschlankt und Risiken verbleiben beim alten Rechtsträger - Maschinen usw. stehen wie gewohnt zur Verfügung. |
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Der Kaufpreis fliesst in die Masse des alten Rechtsträgers ein - im Insolvenzverfahren auch Kaufpreiserfüllung im Wege der Betriebsgesellschaft. Wir führen das Insolvenzverfahren über das verbliebene Vermögen durch - fremdgeführte Insolvenz. Personal wird gekündigt. Je nach Situation ist auch eine Liquidation der Gesellschaft denkbar |
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Der neue Rechtsträger arbeitet wie gewohnt, jedoch ohne die krisenbehafteten Unternehmensteile weiter. Verdeckte Risiken bleiben in der alten GmbH. Kaufpreis
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Ein erheblicher Vorteil der übertragenden Sanierung ist - die Nachhaftung für Steuerschulden gem. §75 Abs.2 AO ist ausgeschlossen Für §25 HGB, wurde dies mittlerweile auch höchstrichterlich bestätigt.
Gefahren in der übertragenden Sanierung
Allerdings muss bei der übertragenden Sanierung §613a BGB (Betriebsübergang)in Betracht gezogen und ggf. juristisch fundiert umschifft werden. Einen Ausnahmetatbestand bildet hier jedoch die Haftung für arbeitsrechtliche Verbindlichkeiten. Der Übergang aller Arbeitsverhältnisse nach §613a BGB gilt hier in jedem Fall, jedoch erst ab Eröffnung des Insolvenzverfahrens.
Das heisst, die Übernahme des Betriebes muss tatsächlich nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens erfolgen.
Dem Betroffenen ist aus strafrechtlicher Hinsicht dringend von der übertragenden Sanierung in "Eigenregie" abzuraten, da hier der die Strafanfälligkeit für §283 StGB (Bankrott) regelmässig provoziert wird! Durch eine Gestaltung des Unternehmens mittels Betriebsaufspaltung und stiller Liquidation sind hier alternative Lösungen aufgezeigt. Auch die insolvenzfreie freie Sanierung sollte in Betracht gezogen werden.
Wir beraten Sie gern!
Die Firmeninsolvenz im Ausland
Eine Firmeninsolvenz im Ausland kommt nur in den seltesten Fällen zur Anwendung. Dies kann nur bei einer überschaubaren Anzahl von Gläubigern erfolgen. Zu beachten bleibt, dass eine Insolvenz im Ausland zwar juristisch möglich ist, jedoch bei Gläubigern extremste Verstimmungen verursacht. Sinnvoll ist dieses Verfahren im Prinzip nur, wenn die Gesellschaft bereits ein aktives Auslandsgeschäft führte.
Weiteres gern im Mandatsanbahnungsgespräch.


übertragende Sanierung - Der Verkauf der GmbH in der Insolvenz





