Die Abwicklung eines Bauträgers im Zuge des Insolvenzverfahrens (fremdgeführte Insolvenz)
Das Unternehmen, mögen wir es hier Schulze-Bau nennen, war seit vielen Jahren tätig. Das Unternehmen beschäftigte sich mit der schlüsselfertigen Errichtung von Ein- und Mehrfamilienhäusern vornehmliche für private Häuslebauer. Den konjunkturell bedingten Schwankungen konnte das Unternehmen trotzen. Den regionalen Bekanntheitsgrad konnte er durch eigene Bauleistungen und qualitativ hochwertiger Fertigstellung sicher stellen.
Das Unternehmen beschäftigte in etwa 30 Mitarbeiter, weil viele Leistungen selbst erbracht wurden und einzelne Gewerke als Auftrag nicht an Subunternehmer vergeben wurden. Intersessanterweise wurde das Unternehmen als Einzelunternehmen geführt.
Vor einigen Jahren gründete Schulze zusammen mit einem Architekten eine Bauträgergesellschaft - GmbH. Die Gesellschaft hatte zum Geschäftsgegenstand den An- und Verkauf von Immobilien, der Baureifmachung und Beplanung von Grundstücken sowie Errichtung von Gewerbeobjekten, beispielsweise wie Einkaufsmärkte. Das Geschäft lief recht gut an und Schulze errichtete ein Lebensmitteldiskounter und einen Gartenfachmarkt. Das gesamte Projekt wurde an einen Immobilienfonds verkauft und alle Beteiligten, die Bauträgergesellschaft sowie das Bauunternehmen von Schulze, konnten einen stattlichen Gewinn verbuchen. Im Detail zeichnet sich allerdings das Bauträgergeschäft als äusserst kostenintensiv. Für eine sichere Beplanung müssen Grundstücke angekauft werden, da hier vertragliche Bindungen notwendig sind. Neue Grundstücke wurden angeklauft und beplant, eine Wiederholung des Projektes gelang allerdings nicht. Die Bauträgergeselslchaft und das Bauunternehmen gerieten in die Krise, da letztere den Fokus auf Projekte der Bauträgergesellschaft gerichtet hatte und das jahrelang erfolgreiche Kerngeschäft vernachlässigte.
Eine besondere Problematik besteht in diesen Fällen immer darin, dass die Unternehmen zwar rechtlich selbständig und nebeinander existieren, es aber intern unzählige Verknüpfungen gibt:
- gegenseitige Ausleihungen
- Bürgschaftsübernahmen
- gemeinsame Nutzung von Büroräumengemeinsame Nutzung von Personal
Diese Verknüpfungen können rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. So kann die finanzielle Schieflage des Einen, auch zur Krise des Anderen führen.
Zur Lösung der immer mehr auftretenden Probleme wandte sich Bauträger Schulze an uns. Nach einer gründlichen Bestandsaufnahme wurde festgestellt, dass die Bauträger GmbH akut insolvenzgefährdet war, der Eintritt der Insolvenzreife und damit die Auslösung der Dreiwochenfrist zur Insolvenzantragsstellung standen unmittelbar bevor. Eine Insolvenz der Bauträgergesellschaft hätte zu erheblichen rufschädigenden Konsequenzen für den Bauunternehmer Schulze geführt. Die zwei Unternehmen, also das Einzelunternehmen und die Bauträger-GmbH mussten tatsächlich voneinander entflochten und getrennt werden. Das Bauunternehmen begründete seinen Erfolg auch durch die gute Aussenwahrnehmung der Firma und Person. Es drohte, dass das Bauunternehmen mit in den Abwärtsstrudel der der GmbH gerät.
Um die Abwärtsspirale beider Unternehmen zu stoppen wurde durch uns ein erfahrener Krisenmanager zum Geschäftsführer der Bau-GmbH bestellt. Die Buchhaltung und die Geschäftsunterlagen wurden auf mögliche Angriffspunkte genaustens überprüft. Im Step 2 wurden beide Unternehmen voneinander entflochten. Die Gesellschaft wurde an einen neuen Standort verlegt, um mit Gläubigern und Banken in neutraler Atmosphäre zu sprechen und über Forderungsverzicht zu verhandeln. Weiterhin wurden satzungsrechtliche Veränderungen durchgeführt und die Geschäftsanteile gingen auf einen neuen Unternehmensträger über. In dieser Zeit wurde ebenfalls ein Überschuldungsgutachten gefertigt, mit der Konsequenz, dass der neue Geschäftsführer Eigen-Insolvenzantrag stellte. Mit dem vom Gericht bestellten vorläufigen, und später tatsächlichen Insolvenzverwalte wurde das Verfahren auf gleicher Augenhöhe abgestimmt und besprochen. Das Insolvenzplanverfahren konnte hierbei nicht in Betracht gezogen werden,. da die Masseerwartungen zu gering ausfielen. Das Insolvenzverfahren wurde dennoch eröffnet, der Insolvenzverwalter konnte keine Unregelmässigkeiten seitens der alten und neuen Geschäftsführung feststellen. Nach Abschluss des Insolvenzverfahrens wurde die Bauträgergesellschaft gelöscht.
Das Insolvenzverfahren des Bauträgergesellschaft wurde Bauunternehmer Schulze in der Wahrnehmung nicht zugerechnet. Die Firma hatte ihren Sitz an einem neuen Standort, die Name wurde geändert und ein neuer Geschäftsführer bestellt. Als das Insolvenzverfahren in den amtlichen Bekanntmachungen in der Regionalpresse veröffentlich wurde, gab es für Un-Eingeweihte keine Verknüpfungen.
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