Insolvenzantrag - Insolvenzgrund Überschuldung der GmbH
Noch problematischer ist der Tatbestand der Überschuldung als Auslöser der GmbH-Insolvenz, weil dieser von sich aus kaum erkannt wird, sondern erst anhand einer Überschuldungsbilanz festgestellt werden kann. Über deren Merkmale besteht schon bei vielen Steuerberatern Unkenntnis. Nicht selten provozieren Sanierungsmaßnahmen, beispielsweise die Beseitigung der drohenden und regulären Zahlungsunfähigkeit die Insolvenzantragsgrund der Überschuldung. Der drohenden Zahlungsunfähigkeit wird häufig mit der Verwertung des Anlage- und Umlaufvermögens begegnet, was sich wiederum erheblich auf den Überschuldungsstatus der GmbH auswirkt.Zum Empfehlen ist daher die regelmässige Erstellung einer Überschuldungsbilanz. Der Einzige, ohne weiteres ersichtliche Anhaltspunkt, für eine Überschuldung der GmbH ist der Ausweis eines nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrages in der Handelsbilanz. In vielen Fällen weisen Jahresabschlüsse der GmbH schon länger nicht durch Eigenkapital gedeckte Fehlbeträge aus, ohne dass daraus irgendwelche Konsequenzen gezogen werden. Wird dies durch den Insolvenzverwalter oder Staatsanwalt später aufgedeckt, wird der Geschäftsführer oder Vorstand mit erheblichen zivil- und strafrechtlichen Konsequenzen zu rechnen haben. Problematisch ist insofern schon, dass viele Steuerberater ihren Mandanten nicht oder nur unzureichend auf die Verpflichtung hinweisen, bei Bekanntwerden einer bilanziellen Überschuldung unverzüglich eine Überschuldungsbilanz anzufertigen. Simpel ausgedrückt, ein Unternehmen ist überschuldet, wenn das Vermögen der GmbH nicht mehr die Schulden deckt. |
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