Die GmbH in Insolvenz Lösungen
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Wissen & Hilfe
Überschuldung?

Überprüfung auf Überschuldung der GmbH & Co. KG

Grundsätzlich ist der Ansatz zur Prüfung der Unternehmenssituation gleich.

Durch das doppelstöckige Modell der GmbH & Co. KG bleibt zu beachten, dass für die Komplementär GmbH und für die Kommanditgesellschaft der Überschuldungssatus grundsätzlich getrennt ermittelt werden muss. Im Regelfall führt die Kommanditgesellschaft das operative Geschäft, die Komplementär GmbH übernimmt die Vollhaftung.

In der Praxis bedeutet das, wenn durch Überschuldungsbilanz die Überschuldung der KG ersichtlich wurde, muss dies auch in der Komplementär-GmbH ersichtlich sein.

Für beide Gesellschaften, die GmbH & und Co. KG als Kommanditgesellschaft, und die GmbH als geschäftsführende Vollhafterin sind die Insolvenzantragspflichten zu beachten.

Wir beraten Sie gern!

 

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