Überprüfung auf Überschuldung der GmbH & Co. KGGrundsätzlich ist der Ansatz zur Prüfung der Unternehmenssituation gleich.
Durch das doppelstöckige Modell der GmbH & Co. KG bleibt zu beachten, dass für die Komplementär GmbH und für die Kommanditgesellschaft der Überschuldungssatus grundsätzlich getrennt ermittelt werden muss. Im Regelfall führt die Kommanditgesellschaft das operative Geschäft, die Komplementär GmbH übernimmt die Vollhaftung. In der Praxis bedeutet das, wenn durch Überschuldungsbilanz die Überschuldung der KG ersichtlich wurde, muss dies auch in der Komplementär-GmbH ersichtlich sein. Für beide Gesellschaften, die GmbH & und Co. KG als Kommanditgesellschaft, und die GmbH als geschäftsführende Vollhafterin sind die Insolvenzantragspflichten zu beachten. Wir beraten Sie gern! |
Rückruf anfordern!
- Probleme & Fragen?
-
Welche Lösung benötigen Sie?
0351- 2736986

oder diskreten Rückruf anfordern!
- GmbH Insolvenz?
-
Ihre GmbH ist insolvent?
Unsere Leistungen - Ihre Möglichkeiten:
Nutzen Sie unsere Erstberatung!
- GmbH Insolvenzantrag?
-
Sie möchten Insolvenzantrag stellen?
Folgende Risiken sollten beachtet werden. Wir beraten Sie gern!
- GmbH Liquidation?
-
Sie möchten Ihre GmbH liquidieren?
Wir führen für Sie das Liquidationsverfahren durch - Wie?
- Übernahme Geschäftsanteile
- Bestellung Liquidator
- ggf. Sitzverlegung
- Liquidationsbilanz
- Liquidationsabwicklung
(auch bei insolventen Rechtsträgern)
- GmbH Verkauf?
-
drohende GmbH-Insolvenz abwenden?
folgende Möglichkeiten stellen wir Ihnen zur Verfügung:
- Übernahme
- GF-Wechsel
- Sanierungsplan
- Überschuldungsbilanz
- Fortführungsprognose

