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| Die Regeln |
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Hausdurchsuchung
Sie selbst wissen, welche Unterlagen unter falscher Betrachtungsweise belastend sein können. Vermeiden Sie deren Aufbewahrung in Ihren Geschäftsräumen oder in in Ihrer Wohnung.
Wie bereits oben beschrieben, sollten Datenträger und Computer gesichert sein. Die Beamten nehmen zunächst alle Computer und Notebooks mit. Vertrauliche Daten sollten auf externer Festplatte gespeichert werden, selbstredend, dass diese verschlüsselt sein muss. Wie bereits erwähnt, die Experten der Strafverfolgungsbehörden haben auch technische Grenzen.
Eine Verpflichtung, dass Passwort zu nennen, gibt es nicht. Wird Ihnen Beugehaft angedroht, ignorieren Sie diese verzweifelten Hilferufe der Beamten oder Staatsanwälte. Es gibt keine Mitwirkungspflicht des Angeschuldigten im Strafverfahren. Ihnen muss die Schuld nachgewiesen werden, Sie müssen Ihre Unschuld nicht beweisen. Wenn Sie trotz gesicherter Festplatte kooperativ vorgehen wollen, bitten Sie die Beamten doch um eine genaue Aufstellung, welche Dateien von Interesse sind.
Durchsuchungsbeschlüsse werden zeitgleich vollzogen.
Verhaltensregeln Hausdurchsuchung bei Insolvenz & InsolvenzverschleppungDie Tür bleibt zu!
Die Beamten holen dann einen Schlüsseldienst. Das dauert 30-60 Minuten. Nicht selten machen die Polizeibediensteten dann die Erfahrung, dass Unterlagen von besonderem Interesse nicht mehr auffindbar oder verraucht sind - oder den Weg in das öffentliche Abwassernetz genommen haben.
Schweigen oder Konfrontation?
Je nachdem wie Ihre Verfassung ist, sollten Sie schweigen - oder den Durchsuchungsbeamten unmissverständlich zeigen, dass der gewünschte Überraschungseffekt seine Wirkung nicht erzielt hat bzw. erzielen kann. Dazu sollte man sich nicht abschätzig gegenüber den Beamten zeigen. Kochen Sie sich eine Tasse Tee oder Kaffee - lesen die Tageszeitung. Kommentare sollten nicht abgegeben werden. Weisen Sie allerdings Familienangehörige und Mitarbeiter darauf hin, zu schweigen und nicht mitzuwirken. Die Erfahrung zeigt, dass Beamte diesen "Überraschungseffekt" gern ausnutzen und dann im Durchsuchungsbericht sich oft unbedachte Äußerungen wiederfinden.
Lassen Sie sich von dieser Drohkulisse nicht einschüchtern. Erfahrungsgemäss nutzen die Beamten die frühen Morgenstunden zur Durchsuchung. Die Zeiten, wann eine Durchsuchung möglich ist, regelt das jeweilige Bundesland. Die Zeit beginnt während der Sommermonate früher. Ab 22.00h sollte mit keiner Hausdurchsuchung zu rechnen sein. Gefahr in Verzug ist durch höchstrichterliche Rechtssprechung in wirklich sehr enge Grenzen gelegt wurden. Insolvenzstraftaten befinden weit sich ausserhalb dieser.
Notieren Sie sich die Personaldaten der Beamten. Oft werden bei Durchsuchungen Zeugen, in der Regel Mitarbeiter vom zuständigen Ordnungsamt, hinzugezogen. Bestehen Sie darauf, und lassen Sie keine Bekannten, Nachbarn ect. als Zeuge bei der Durchsuchung zu. Auch da "schöpfen" die Beamten gern die ein oder andere Information ab.( Feststellung wirtschaftlicher Verhältnisse usw. )
Lassen Sie sich den Durchsuchungsbeschluss zeigen und verlangen Sie etwas Zeit für die Überprüfung dessen. (dauert einige Minuten - wertvolle Zeit zum abklimatisieren). Führen Sie mit dem Durchsuchungsführer ein vorbereitendes Gespräch, um das Ziel und den Umfang der Hausdurchsuchung abzustecken. Äussern Sie sich aber nicht zum Sachverhalt!
Wägen Sie ab, ob eine Herausgabe der im Durchsuchungsbeschluss aufgeführten Dinge, sofern konkret bezeichnet, nicht sinnvoll ist, wenn diese sowieso gefunden werden können. So können „Zufallsfunde“ (ev. Hinweise auf andere Straftaten) vermieden werden. Die Hausdurchsuchung ist dann meist sofort beendet.
Fallen Sie nicht auf Versprechungen der Polizeibeamten herein. Die können über den Ausgang des Strafverfahrens nicht entscheiden. Lassen Sie Ihren Anwalt sprechen.
Stellen Sie einen "Schatten" für die Beamten ab (vertrauensvolle Mitarbeiter oder Familienangehörige). Briefen Sie diesen aber eindringlichst, keine Äusserungen zu tätigen. Wenn zum Beispiel Geschäftsunterlagen der ABC GmbH beschlagnahmt werden sollen, können die Beamten nicht einfach Unterlagen der XYZ GmbH mitnehmen.
Protestieren Sie sofort, wenn Beamte in Unterlagen schnüffeln, die nicht vom Durchsuchungsbeschluss gedeckt sind.
Lassen Sie sich eine exakte Liste der Unterlagen und Dinge erstellen, die von den Ermittlungsbeamten mitgenommen werden. Geben Sie diese Unterlagen „unter Protest“ heraus und geben Sie Kundenunterlagen nur gegen Ihren Willen heraus. Lassen Sie das im Protokoll schriftlich fixieren. Eine Unterschrift sollte generell ohne Anerkennung eines Rechtsgrundes erfolgen.
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Hausdurchsuchung - der staatlich legitimierte Eingriff in die Privatssphäre
