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Hierbei bleibt allerdings zu beachten, dass das Unternehmen mit Gläubigern Verhandlungsergebnisse erzielen kann. Unsere erfahrenen Mediatoren werden durch verschiedene Instrumente die Verhandlungsbereitschaft der Gläubiger motivieren. Ob die stille Liquidation der Gesellschaft in Frage kommt, lässt sich erst nach einer gründlichen Analyse der Situation feststellen.
Die Insolvenzgefährdung einer GmbH durch Forderungen des Finanzamtes und Krankenkassen kann hier etwas verlagert werden, da für diese Forderungen der Geschäftsführer ohnehin durchhaftet.
Das bedeutet, dass durch effektives Verhandeln mit den zuständigen Trägern und dem Finanzamt eine Insolvenz verhindert wird. Die Ansprüche der KK und des Fi-Amt werden vom Kern des Unternehmens getrennt.
Eine weitere Einsatzmöglichkeit der stillen Liquidation ist die Abstreifung langwieriger prozessualer Risiken, etwa bei aufwändigen Gewährleistungs- oder Beweissicherungsverfahren.
Als stille Liquidation wird dieses Verfahren bezeichnet, da hier der Rechtsträger ohne Insolvenzgericht sich selbst abwickelt. Allerdings sind hier gewisse Haftungsrisiken genau zu bewerten und diese Aufgabe sollte dem erfahrenen Liquidator vorbehalten bleiben.
Für die Alt-Gesellschafter besteht der Vorteil darin, dass wertvolle Zeit und Kapazitäten anders genutzt werden können. Eine stille Liquidation kommt auch in Frage, wenn Unternehmensteile betriebsaufgespaltet wurden, oder Projektgesellschaften ihre Tätigkeit beenden. Insbesondere kann durch die stille Liquidation eine Auflösung gebildeter Rückstellungen für Pensionsansprüche usw. erzielt werden.
Sind realistische Vermögenswerte liquidierbar, kann für den Altgesellschafter die stille Liquidation einen finanziellen Zugewinn bringen.
Ablauf der stillen Liquidation
- Transfer rentabler Unternehmensteile in neue Gesellschaft
- Übernahme der Geschäftsanteile durch Liquidationsgesellschaft
- ggf. Satzungsänderungen und Liquidationsbeschluss
- gewerberechtliche und steuerrechtliche Abmeldung
- Bestellung eines Liquidators
- Liquidationseröffnung mittels Liquidationsbilanz
- Verwertung vorhandener Geld- und Sachwerte
- Beitreibung von Forderungen
- Vergleichslösungen mit Gläubigern
- Prozessführung
- Austragung aus dem Handelsregister
Unterliegt die Gesellschaft arbeitsrechtlichen Bedingungen, so sind in diesem Fall gesonderte Liquidationsregeln aufzustellen. Die grösste Hürde für einen diskreten Übergang der Gesellschaft in einen neuen Träger, mit zeitgleicher stiller Liquidation stellt in diesem Fall § 613a BGB dar [ ? ]


stille Liquidation - GmbH-Mantel liquidieren