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| Gründe für eine Auffanggesellschaft |
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Jede Kapitalgesellschaft kann veräussert werden. Für Interessenten gibt es viele Gründe, selbst auch angeschlagene Gesellschaften zu übernehmen:
Auffanggesellschaft |
Zeit gewinnen und Zahlungsfähigkeit erhalten!
Der Weg über unsere Auffanggesellschaften wird beschritten, damit die Gesellschaft aus dem Tal der Liquiditätskrise gelangt und sich zeitlichen Handlungsspielraum verschafft.
Ob eine Gesellschaft überschuldet oder zahlungsunfähig ist, werden wir selbst prüfen bzw. prüfen lassen.
Zunächst gehen wir nicht davon aus.
Die Insolvenzantragspflicht besteht für den neuen Geschäftsführer weiterhin. Die 21-Tage-Frist beginnt mit der subjektiven Feststellung des Geschäftsführers, dass Insolvenzgründe vorliegen, bzw. die Insolvenzreife erreicht wurde.
Die Frist beginnt für den neuen Geschäftsführer erst mit der Aufnahme seines neuen Amtes, dem alten Geschäftsführer ist mit seiner Abberufung gesetzlich untersagt, Rechtshandlungen für das Unternehmen vorzunehmen.
Das macht auch keinen Sinn, denn schnell kann der Vorwurf der faktischen (Weiter-) Geschäftsführung erhoben werden. Der ausgeschiedene Geschäftsführer ist dadurch von der Pflicht der Insolvenzantragsstellung befreit.
Durch diese rechtlichen Bedingungen wird das Zeitfenster für die Frist zur Stellung eines Insolvenzantrages geöffnet.
Wie kann eine Auffanggesellschaft in der Unternehmenskrise genutzt werden?
Dem neuen Geschäftsführer wird zunächst das Unternehmen in Gänze übergeben. Dieser wird dann externe Dienstleister zur Erstellung eines Prüfberichtes, insbesondere zum wirtschaftlichen Status des Unternehmens, beauftragen. Vom Gesetzgeber wird dem neuen Geschäftsführer ein angemessener Zeitraum eingeräumt. Je nach Art und Umfang des Betriebes, liegt angemessen durchaus über 21 Tage.
Zeitgleich wird mit allen bekannten Gläubigern wegen einer Teilzahlungsvereinbarung oder Forderungsverzicht verhandelt.
Für den neuen Geschäftsführer ist es einfacher mit den Gläubigern des Unternehmens um einen Forderungsverzicht zu ringen. Er wird unmissverständlich klarmachen, dass, wenn die Gespräche ergebnislos verlaufen, die Quoten schlechter werden, oder bis zum Totalverlust der Forderungen führen.


Der Verkauf der GmbH in der Krise an eine Auffanggesellschaft