Die GmbH in Insolvenz Lösungen
für betroffene Geschäftsführer und Gesellschafter

Verkauf & Liquidation

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Wissen & Hilfe
Überschuldung?

Verkauf des Unternehmens mit allen Verbindlichkeiten – eine spekulative Investition


Wir begleiten den Verkauf Ihres Unternehmens an in- und ausländische Investoren und Beteiligungsgesellschaften. Wenn erforderlich, übernimmt unsere hauseigene Beteiligungsgesellschaft das Unternehmen zunächst sofort.


Die Übernahme erfolgt mit allen Aktiva und Passiva, d.h. mit allen Verbindlichkeiten, so wie die Situation und die Lage vorgefunden wird.

Kommen wir durch Übernahme der Geschäftsanteile in die Situation der Stimmenmehrheit, werden wir:

  • eine außerordentliche Gesellschafter- /Hauptversammlung einberufen
  • wenn erforderlich den bisherige Gesschäftsführer/ Vorstand abberufen
  • und ggf. einen neuen Geschäftsführer/ Vorstand bestellen


Die Bestellung des Vertretungsorganes einer GmbH ist eine der wenige Sachverhalte im Gesellschaftsrecht, deren Wirkung sich sofort entfaltet. Die nach Anmeldung zum elektronischen Handelsregister vollzogene Eintragung ist lediglich Formsache. Massgebend ist der Zeitpunkt der Gesellschafterversammlung. Der bisherige Geschäftsführer scheidet somit sofort und zukünftig haftungsbefreiend aus.

Wir werden mit dem neuen Gesellschafter effektiv Insolvenzgründe beseitigen. Dadurch bedienen wir uns folgender Möglichkeiten:
  • sofortige Zuführung liquider Mittel
  • Bürgschaftsstellung und damit
  • Um- und Neufinanzierung
  • durch gesellschaftsrechtliche Maßnahmen kann die Überschuldung beseitigt werden
  • Einleitung von sofortigen Restrukturierungsmaßnahmen
  • Erstellung eines Sanierungsplans/ Fortführungsprognose
  • Gläubigerverhandlungen zu Fälligkeiten und Quoten
  • Ausgliederung der Belegschaft in eine Beschäftigungsgesellschaft
  • Abspaltung ineffizienter und unrentabler Unternehmensbereiche.


Die Einleitung Maßnahmen kann nicht nur eine Insolvenz abwenden, sondern auch das gesamte Unternehmen letztendlich zu einer attraktiven Investition werden lassen. Es kommen allerdings nicht alle Unternehmen dafür in Betracht.

Ob Ihr Unternehmen in Frage kommt - Wir beraten Sie gern!

 

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vdB GmbH Insolvenz